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Warum die AfD verbotenwerden könnte! – Freitag 31. Mai 2024, 18:00 Uhr

Vortrag des Rechtswissenschaftlers Dr. Hendrik Cremer (Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin) mit anschließender Diskussion

Freitag 31. Mai 2024, 18:00 Uhr Saal im Haus der Kulturen Am Nordbahnhof 1, 38106 Braunschweig

Zur Erinnerung an dunkle Zeiten:
„Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahmzulegen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache. Wir zerbrechen uns darüber nicht den Kopf. Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren. […] Wir kommen nicht als Freunde, auch nicht als Neutrale. Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf in die Schafherde einbricht, so kommen wir.“ Was wollen wir im Reichstag?, in: Der Angriff vom 30. April 1928; Nachdruck in:Joseph Goebbels (Autor), Hans Schwarz van Berk (Hrsg.), Der Angriff, Aufsätze aus der Kampfzeit, Franz Eher Nachf., München 1935, S. 71 u. 73

Warum die AfD verboten werden könnte!
Die AfD wird in der öffentlichen Debatte allzu oft verharmlost, etwa als „rechtspopulistisch“ bezeichnet. Dabei hat sie sich längst zu einer rechtsextremen Partei entwickelt. Ihre Gewaltbereitschaft wird regelmäßig ausgespart. Zugleich erzielt sie hohe Zustimmungswerte, und Vertreter:innen demokratischer Parteien grenzen sich nicht genügend von ihr ab.

Cremer wird in seinem Vortrag eine Entwicklung aufzeigen, wonach die Aufklärungsarbeit über die AfD dringend zu intensivieren sei: Die Dimension des Angriffs der Partei auf die freiheitliche rechtsstaatliche Demokratie und das gewaltfreie Zusammenleben in diesem Land müssen demnach deutlich werden. Gerade die deutsche Geschichte habe gezeigt, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung eines Staates zerstört werden kann, wenn menschenverachtende Positionen nicht rechtzeitig auf energischen Widerspruch stoßen. Dabei sieht das Grundgesetz gemäß Artikel 21 GG aufgrund dieser historischen Erfahrung als letztes Mittel auch die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten, die darauf hinwirkt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Dr. Hendrik Cremer ist am Deutschen Institut für Menschenrechte tätig. Das Institut hat als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands gemäß seinem gesetzlichen Auftrag und den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen den Auftrag, zu Förderung und Schutz der
Menschenrechte in Deutschland beizutragen. Dazu gehört insbesondere der Einsatz für die Wahrung der Grundlagen der Menschenrechte – die Garantie der Menschenwürde. Cremer ist Autor der Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Warum die AfD verboten werden könnte
– Empfehlungen an Staat und Politik“. Vor kurzem ist sein Buch „Je länger wir schweigen, desto mehr Mut werden wir brauchen. Wie gefährlich die AfD wirklich ist“ erschienen.

Hinweis: Die Veranstalter:innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien und Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu verwehren oder von dieser Veranstaltung auszuschließen.

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